Planung und Durchführung von Einzel- und Gruppenangeboten wie Gedächtnistraining und Singen für Bewohner:innen einer Einrichtung des Deutschen Roten Kreuzes. Qualifikation als Betreuungskraft nach § 43b, SGB XI erforderlich. Feste 5-Stunden-Dienste mit planbaren Arbeitszeiten.
Begleitung von Kindern im Alltag, Unterstützung bei Spielen und Entdecken in Einrichtungen mit über 1.300 Mitarbeitenden. Erste Erfahrungen im heilpädagogischen Bereich oder mit Vorschulkindern erforderlich. Sonderzahlung im November und 30 Tage Urlaub.
Begleitung von Kindern bei Hausaufgaben und Festigung schulischer Inhalte in Deutsch und Mathematik. Fundierte schulische Ausbildung, z.B. als Sozialpädagogische Assistenz, erforderlich. Sonderzahlung im November, 30 Tage Urlaub.
Begleitung von Kindern und Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf durch den Morgen und bei alltäglichen Aufgaben. Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen erforderlich. Sonderzahlung im November, 30 Tage Urlaub.
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